19. Januar 2018

Zur Abschaffung des Pflegeregress

Grundsätzlich muss jeder selbst mit seinem Einkommen und Vermögen für die eigene Pflege aufkommen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Ehegatten, Kinder und Beschenkte dafür aufkommen. Mit 1. Jänner 2018 hat der Gesetzgeber mit einer Verfassungsbestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) im Rahmen der Sozialhilfe einen Zugriff auf das Vermögen von jenen Personen abgeschafft, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden.
9. Januar 2018

Verlust eines Grundstückes durch Scheidung?

Eine Frau schloss mit ihren Schwiegereltern vor einem Notar einen Vertrag, nach dem sie eine Landwirtschaft gegen Pflege der Schwiegereltern und Haushaltsführung ins Eigentum übertragen erhielt. Es wurde vereinbart, dass sie im Falle der Scheidung die Liegenschaft an ihre Kinder übertragen müsse.
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