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Das Handy und die Polizei

In der digitalen Welt ist auf Smartphones mittlerweile fast das ganze Leben des Besitzers gespeichert. Darum werden Handys regelmäßig von der Polizei beschlagnahmt bzw. sichergestellt und durchsucht um die Daten als Beweismittel zu verwenden.

Darf die Polizei mein Handy durchsuchen?

Nein. Die Polizei darf das Smartphone erst dann durchsuchen, wenn es sichergestellt bzw. beschlagnahmt worden ist.

Du bist also nicht verpflichtet, die Polizei freiwillg dein Handy durchschauen zu lassen. Davon raten wir auch dringend ab, auch wenn die Polizei dies oft mit Nachdruck versucht. Mehr dazu weiter unten.

Wann darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen?

Die Polizei darf ein Handy sicherstellen und durchsuchen wenn
  • es als Beweismittel in Frage kommt, also wenn beispielsweise die gespeicherten Daten, Chats oder Fotos eine Straftat beweisen können,
  • es gestohlen worden ist, damit es dem Bestohlenen zurückgegeben werden kann,
  • es verwendet worden ist, um eine Straftat zu begehen. Dies kann z.b. der Fall sein, wenn das Telefon zum Drogenhandel verwendet worden ist.

Muss ich der Polizei den Pin oder das Passwort geben?

Nein! Wenn Du Beschuldige:r bist, dann musst du deinen Code nicht bekanntgeben. Auch musst du dein Handy nicht entsperren.

Wenn die Polizei dein Handy beschlagnahmt obwohl du nicht Beschuldigte:r bist musst du dein Handy allerdings entsperren. Wie du erfährst, ob du Beschuldigte:r oder Zeuge:in bist, haben wir hier erklärt.


Kann ich gezwungen werden, das Handy zu entsperren?

Nein. Das gilt aber nur als Beschuldigte:r! Als Beschuldigte:r kann dich die Polizei nicht dazu zwingen, das Passwort herauszugeben. Wie wir hier bereits erklärt haben, muss sich niemand selbst belasten. Es darf daher auch niemand gezwungen werden, aktiv bei Ermittlungen mitzuhelfen.

Die Betonung liegt auf aktiv. Doch was ist bei Entsperrung per Fingerabdruck oder Face-Recognition? Noch nicht geklärt ist, ob die Polizei einfach gewaltsam den Finger auf das Telefon drücken, oder - noch einfacher - das Telefon vor das Gesicht halten darf, um es zu entsperren. Stimmen aus der Strafverfolgung vertreten die Meinung, dies sei keine aktive Mitwirkung. Aus unserer Sicht ist dies natürlich nicht zulässig!

Bist du nicht Beschuldigte:r, sondern z.B. Zeuge:in kannst du gezwungen werden, dein Smartphone zu entsperren!


Soll ich das Handy freiwillig entsperren?

Nein, davon raten wir dringend ab.

Dein Smartphone kann unglaublich viel über dich verraten. Wo du in den letzten Monaten warst, mit wem du telefoniert hast, was für Websiten du besucht hast, alle deine Fotos und Videos inklusive denen, die dir deine Freunde geschickt haben. Über was du dich in Chats unterhalten hast und viel mehr.

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche brisante Chats von verschiedenen Politikern bekannt. Diese stammen fast ausschließlich von beschlagnahmten Smartphones. In vielen Strafverfahren spielen Handys und insbesondere Chatverläufe eine große Rolle, da mit ihnen sehr viel nachgewiesen werden kann.

Mit deinem Handy gibst du den Ermittlern das ultimative Beweismittel in die Hand, vergleichbar mit einem Tagebuch. Du weißt nicht, was davon belastend sein könnte! Befinden sich entlastende Beweise auf dem Handy, können diese immer noch gesondert vorgelegt werden.

Kann die Polizei das Handy hacken und entsperren?

Theoretisch: ja.
Wobei es hier auf das Smartphone und das Betriebssystem ankommt.
Die neuesten Modelle mit aktuellstem Betriebssystem dürften nach wie vor unknackbar sein. Je älter das Modell bzw. die Software, desto eher kann sich die Polizei gewaltsam Zugriff verschaffen.

Praktisch: eher nicht.
In der Praxis wird jedoch nur in den seltensten Fällen versucht, das Smartphone zu hacken um an die Daten zu kommen. Allerdings droht die Polizei gerne (unzulässigerweise) damit, das Handy hacken zu lassen, wenn man das Passwort nicht freiwillig bekanntgibt. Dies ist in den meisten Fällen jedoch ein Bluff.


Wie kann ich mich schützen?

Achte auf deine Daten und schütze dein Smartphone am besten mit einem starken Passwort, nicht mit Fingerabdruck oder Face-Recognition. Wenn du Backups machst, müssen natürlich auch diese verschlüsselt sein.


Soll ich das Handy aus der Ferne löschen?

Nein!
Wer ein bereit sichergestelltes Handy per Fernzugriff löscht, macht sich strafbar! Dies ist Beweismittelunterdrückung nach §295 StGB!


Bekomme ich das Handy wieder zurück?

Das kommt darauf an. Wenn du vor Gericht wegen einer Straftat verurteilt wirst und hast du die Straftat mit Hilfe des Smartphones begangen, ist das Handy meistens weg.

Wirst du freigesprochen, bekommst du es zurück. Auch wenn du das Handy nicht zur Begehung der Straftat verwendet hast, kannst du die Rückgabe beantragen.

Wann bekomme ich das Handy wieder zurück?

Das kommt darauf an.
Du kannst beantragen, dass die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Handys aufgehoben wird. Die Polizei muss das Handy zurückgeben, wenn der Beweiszweck durch Kopien erreicht werden kann und sonst kein Grund mehr besteht, das Smartphone zu behalten.

Erfahrungsgemäß haben solche Anträge wesentlich mehr Erfolg, wenn sie von einem Rechtsanwalt gestellt werden.



Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
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Mag. Pius Schneider
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