Immobilien- & Baurecht

Grund­stücke &
Immobilien­recht

Sie wollen Wohnraum für sich und Ihre Familie schaffen? Sie wollen zubauen, anbauen, erweitern, renovieren oder aufstocken?

Sie möchten ein Grundstück verkaufen, verschenken oder an Ihre Kinder übertragen? Sie wollen eine Wohnung oder ein Haus übergeben? Sie möchten weiter darin wohnen und bei der Übergabe Steuern sparen?

Die Baubehörde macht Ihnen Probleme?

Bei uns sind Sie richtig! Wir beraten Sie gerne!

Schenkungsverträge und Übergabeverträge

Sie möchten ein Grundstück verkaufen, an Ihre Kinder oder an Bekannte übertragen? Sie möchten dabei abgesichert sein und nicht zu viele Steuern bezahlen?

Wir beraten Sie ausführlich, beantworten alle Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung. Selbstverständlich wählen wir dabei die Variante mit der Sie am meisten Steuern sparen können.

 

Wohnraum schaffen

Sie wollen ein bestehendes Gebäude vergrößern? Sie möchten beim Elternhaus zubauen, aufstocken oder umbauen? Das Haus gehört Ihnen noch nicht?

Wir finden die dafür notwendigen rechtlichen Lösungen. Wir setzen diese um und sorgen für die bestmögliche Absicherung für Sie und Ihre Familie.

 

Wohnrecht, Fruchtgenussrecht und Baurecht

Sie möchten ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung übergeben, aber noch weiter darin wohnen? Sie möchten jemandem anderen ein Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht geben? Sie wollen auf einem Grundstück bauen das Ihnen nicht gehört oder der Eigentümer verkauft es nicht?

Auch dafür finden wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

 

Kauf und Verkauf

Sie möchten eine einfache, sichere und schnelle Abwicklung des Kaufs oder Verkaufs? Bei uns erhalten Sie das Sorglospaket.

Wir prüfen Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Pfandrechte und Altlasten. Wir ermitteln Risiken, schätzen diese ein und sichern sie ab.

Wir untersuchen Zufahrten, Servituten und prüfen behördliche Auflagen. Grunderwerbssteuer, Immobilienertragsteuer und Eintragungsgebühr wird von uns berechnet und abgeführt.

Wir garantieren eine sichere und reibungslose Abwicklung Ihrer Liegenschaftstransaktion.

 

Vertragsüberprüfung und Begleitung bei der Abwicklung

Wir prüfen Verträge auf Rechtsgültigkeit, gesetzwidrige Vertragsklauseln, benachteiligende Formulierungen und außergewöhnliche Bestimmungen. Wir erläutern die jeweiligen Passagen und erstellen eine Risikoeinschätzung hinsichtlich der einzelnen Formulierungen. Selbstverständlich übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch gerne die Neuverhandlung des Vertrages. Unsere langjährige Erfahrung kommt Ihnen dabei zugute.

Wir beraten Sie ausführlich und beantworten alle Ihre Fragen. Auch bei der Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Seite und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf.

 

Teilungen von Grundstücken, Unterteilungen von Häusern und Wohnungen

Sie möchten ein Grundstück unterteilen? Sie haben vor ein Haus in mehrere Wohnungen zu unterteilen und diese Ihren Kindern übergeben?

Wir beraten Sie ausführlich, beantworten alle Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.

Treu­händer­ische Abwicklung

Um die maximal mögliche Sicherheit bei der Liegenschaftstransaktion zu gewährleisten, führen wir diese treuhänderisch durch.

Dazu überweist der Käufer nach Vertragsabschluss den Kaufpreis auf ein dafür eigens eingerichtetes Treuhandkonto. Diese Treuhandschaft wird sodann an das Treuhandbuch der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer gemeldet und die Eintragung der Verbücherung des jeweilgen Rechts im Grundbuch angemerkt. Dann wird der Antrag auf Verbücherung beim jeweiligen Grundbuchsgericht gestellt. Erst wenn das jeweilige Recht, beim Kauf also das Eigentumsrecht, im Grundbuch verbüchert ist und der Käufer dadurch Eigentümer wird, erhält der Verkäufer den Kaufpreis vom Treuhandkonto.

Kommt es zu keiner Verbücherung oder ergeben sich andere vertragswidrige Umstände, wird das Geld wieder an den Käufer ausgehändigt und der Verkäufer bleibt Eigentümer der Liegenschaft.

Diese Vorgehensweise minimiert Ihr Risiko und garantiert gleichzeitig maximale Sicherheit.

Steuerliche Durchführung

Bei Liegenschaftsübertragungen sind je nach Durchführungsart zumeist Grunderwerbssteuer, Immobilienertragsteuer und Eintragungsgebühr zu berechnen, beim Finanzamt anzuzeigen und an dieses abzuführen.

Als auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir dies selbstverständlich gerne für Sie.

Bau- und Verwaltungs­recht

Auch in baurechtlichen Belangen beraten wir Sie gerne.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

Jede Situation ist individuell. Am besten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen. Wir beraten Sie gerne bei uns in der Kanzlei, per Telefon oder online per Videkonferenz.

Rufen Sie dazu einfach unter +43 (0) 5552 62091 an, schreiben ein E-Mail oder buchen Sie einen Termin online.