Wasserleitung
Zur Erweiterung eines Leitungsrechtes
26. März 2015
Anonym
Beleidigung im Internet: Recht anonym?
11. Mai 2015
Wasserleitung
Zur Erweiterung eines Leitungsrechtes
26. März 2015
Anonym
Beleidigung im Internet: Recht anonym?
11. Mai 2015

Schadenersatz nach Kuhangriff?

Kühe auf Weide
In letzter Zeit hat es ab und zu Meldungen gegeben, dass Kühe Wanderer mit zum Teil tödlichen Folgen angegriffen haben. Auf Almen sind die Tiere zumeist nicht eingezäunt. Es ergibt sich also ein Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Fremdenverkehr.

Der Oberste Gerichtshof hatte sich zuletzt mit einer solchen Kuhattacke zu befassen.

Ein Landwirt hatte Warnschilder mit dem Text „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ angebracht. Trotzdem gingen ein Mann und eine Frau mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine durch die Weide. Sie wurden von Kühen angegriffen. Die Frau wurde verletzt und ging zu Gericht. Beide Unterinstanzen wiesen die Klage jedoch ab.

Der Oberste Gerichtshof wies die Revision zurück und führte aus, es müsse nicht jede Möglichkeit einer Schädigung ausgeschlossen werden. Die im allgemeinen Interesse liegende Landwirtschaft dürfe durch eine Überspannung der Anforderungen nicht unbillig belastet werden. Es sei ortsüblich, Rinder auf Alm ohne Einzäunung oder sonstige Maßnahmen zu halten. Es bestehe keine Verpflichtung, einen Weg, der durch eine Kuhweide führe, durch Zäune vom Weidegebiet abzugrenzen. Der Landwirt habe mit den Warnschildern genau auf jene Gefahr hingewiesen, die sich dann verwirklicht habe. Von Hundehaltern dürfe verlangt werden, dass sie die mit dem Halten von Hunden typischerweise verbundenen Gefahren kennen. Die Klägerin hatte argumentiert, das Schild sei nicht klar genug gewesen, weil es nicht auf die bestehende „Lebensgefahr“ hingewiesen habe. Der OGH meinte dazu, das sei nicht notwendig gewesen, eine solche Gefahr verstehe sich angesichts des Gewichtes einer Kuh von selbst!

Zusammengefasst kann ausgeführt werden, dass Warnschilder an Wanderwegen, die durch Alm führen, auf allfällige Gefahren durch weidende Tiere hinweisen sollten. Umgekehrt sollten sich Wanderer an solche Hinweisschilder auch halten.

Hier finden Sie die Entscheidung im Volltext



Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie mich!

Dr.Christoph Schneider
+43 (0) 5552 62091

Termin online buchen
Call Now Button