Hanfpflanze

Straf- & Suchtmittel­recht

Verteidigung mit vollem Einsatz!

Sie wurden aufgefordert, zu einer Befragung zur Polizei zu kommen? Ihre Wohnung wurde durchsucht, Ihr Handy beschlagnahmt? Ein Freund oder Angehöriger wurde verhaftet? Sie müssen zum Gericht? Sie haben Post vom Gericht oder der Polizei oder Probleme mit dem Gesetz und wissen nicht was tun?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter!

Unsere Leistungen

Wir verteidigen Sie

  • im Ermittlungsverfahren bei der Polizei
    • Bei Verhören und Vernehmungen
    • bei Hausdurchsuchungen
    • nach der Beschlagnahmung von Gegenständen
    • in der Untersuchungshaft
  • im Hauptverfahren vor Gericht
  • im Berufungsverfahren bei Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden

 

In Verfahren wegen

  • Körperverletzungen, fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord und anderen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben
  • Gefährliche Drohung, Nötigung,  und andere strafbare Handlungen gegen die Freiheit
  • Sachbeschädigung, Diebstahl, Einbruch, Raub, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Erpressung und andere strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
  • Drogen, Suchtmitteln und Psychotropen Stoffen 

„Nicht ohne meinen Anwalt!“

Dieser Satz ist das um und auf einer guten Verteidigungsstrategie.

Jedes vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil, laut einer Schätzung von Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof. Dabei werden 77 % der vor Gericht Angeklagten verurteilt. Es werden jedoch nur 5% der Angeklagten von einem selbst gewählten Verteidiger vertreten. Demgegenüber ist schon jede fünfte Berufung eines Rechtsanwaltes gegen ein Gerichtsurteil erfolgreich und führt zur Aufhebung des Urteils!

Im Strafverfahren ist es daher besonders wichtig, dass ein ausgezeichneter Rechtsanwalt an Ihrer Seite steht. Alleine und ohne einen Verteidiger sind Sie der Staatsgewalt faktisch ausgeliefert. Wenn Niemand Ihre Rechte vor der Polizei verteidigt, ist die Gefahr groß, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn sich auch dann Niemand gegen die Behauptungen und Strafforderung des Staatsanwaltes stellt schließt sich der Richter oft der Forderung des Staatsanwaltes und verhängt eine hohe Strafe.

Es ist unbedingt notwendig, dass Sie von Anfang an von einem guten Strafverteidiger vertreten werden. Wir lenken schon die Ermittlungen der Polizei in eine solche Richtung, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens  einem Freispruch oder zumindest einer geringen Strafe kommt.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

Jede Situation ist individuell. Am besten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen. Gerne beraten wir Sie bei uns in der Kanzlei, per Telefon oder online per Videkonferenz.

Rufen Sie dazu einfach unter +43 (0) 5552 62091 an, schreiben ein E-Mail oder buchen Sie einen Termin online.