20. November 2017

Schadenersatz nach Fettabsaugung: Recht schlank!

Eine Frau begab sich in Behandlung zu ihrer Kosmetikerin und ließ sich Fettweg-Spritzen in ihre Oberschenkel injizieren. Zwar hatte die Kosmetikerin davor darauf hingewiesen, dass sie keine solchen Injektionen machen dürfe, weil sie keine Ärztin sei. Sie relativierte jedoch, sie habe schon öfter solche Spritzen mit Erfolg verwendet. Allerdings verschwieg sie, dass sie ein nicht zugelassenes Präparat verwendete, das auch Narben und Entzündungen verursachen könne.
23. Juni 2017

Ärztliche Aufklärungspflicht: Recht informativ!

Eine werdende Mutter ließ sich von einem Frauenarzt begleiten. Es wurden alle für den Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen und noch zusätzliche nicht vorgesehene Kontrollen vorgenommen. Bei der Geburt verstarb das Kind, weil zwischen dem Blasensprung und dem Notfallkaiserschnitt eine Ader geplatzt ist. Die Frau klagte ihren Frauenart auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern und Verletzung der Aufklärungspflicht.
17. Mai 2017

Haftung für (Vorsorge)Untersuchungen

Eine Patientin absolvierte jährlich Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Gynäkologin. Dabei wurden Krebsabstriche gemacht. 2008 und 2009 klagte die Frau über Kontaktblutungen. Die Ärztin übermittelte die von ihr gemachten Abstriche an einen Pathologen, wies aber nie auf die erwähnten Blutungen hin. Die Befunde des Pathologen enthielten den Vermerk „unauffällig“, weshalb die Patientin sich in Sicherheit wiegte.
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