24. März 2023

Die Ersitzung von Wegerechten

Wegerechte, auch Geh- und Fahrrecht genannt, sind Dienstbarkeiten und erlauben es einer Person, über das Grundstück einer anderen Person zu gehen und/oder zu fahren. Dienstbarkeiten müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen sein. Dadurch erfahren Dritte durch Nachschau im Grundbuch, ob eine Servitut auf dem Grundstück besteht oder nicht. Davon gibt es jedoch Ausnahmen. Die wichtigste Ausnahme sind dabei ersessene Dienstbarkeiten. Ersessene Wegerechte gelten auch, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Warum eine Eintragung im Grundbuch wichtig ist und wie eine Dienstbarkeit ersessen wird erfahren Sie in diesem Beitrag.
12. November 2020

Wie erlöschen Dienstbarkeiten?

Eine Dienstbarkeit entsteht entweder durch Vertrag, durch Ersitzung, behördliche Entscheidung oder durch Offensichtlichkeit. Dienstbarkeiten müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen sein. Dadurch erfahren Dritte durch Nachschau im Grundbuch in Kenntnis davon sind, ob eine Dienstbarkeit besteht oder nicht.
22. April 2006

Dienstbarkeit bei Zwangsversteigerung

Nach der Exekutionsordnung muss eine Dienstbarkeit (zB ein Wegerecht) vom Ersteigerer eines Grundstückes nur dann übernommen werden, wenn die Dienstbarkeit rangmäßig vor allen Pfandrechten steht. Eine Pflicht zur Übernahme besteht auch dann, wenn die Dienstbarkeit zwar Pfandrechten nachgeht, allerdings im […]
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