20. November 2017

Schadenersatz nach Fettabsaugung: Recht schlank!

Eine Frau begab sich in Behandlung zu ihrer Kosmetikerin und ließ sich Fettweg-Spritzen in ihre Oberschenkel injizieren. Zwar hatte die Kosmetikerin davor darauf hingewiesen, dass sie keine solchen Injektionen machen dürfe, weil sie keine Ärztin sei. Sie relativierte jedoch, sie habe schon öfter solche Spritzen mit Erfolg verwendet. Allerdings verschwieg sie, dass sie ein nicht zugelassenes Präparat verwendete, das auch Narben und Entzündungen verursachen könne.
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