17. Mai 2017

Haftung für (Vorsorge)Untersuchungen

Eine Patientin absolvierte jährlich Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Gynäkologin. Dabei wurden Krebsabstriche gemacht. 2008 und 2009 klagte die Frau über Kontaktblutungen. Die Ärztin übermittelte die von ihr gemachten Abstriche an einen Pathologen, wies aber nie auf die erwähnten Blutungen hin. Die Befunde des Pathologen enthielten den Vermerk „unauffällig“, weshalb die Patientin sich in Sicherheit wiegte.
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