12. November 2020

Wie erlöschen Dienstbarkeiten?

Eine Dienstbarkeit entsteht entweder durch Vertrag, durch Ersitzung, behördliche Entscheidung oder durch Offensichtlichkeit. Dienstbarkeiten müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen sein. Dadurch erfahren Dritte durch Nachschau im Grundbuch in Kenntnis davon sind, ob eine Dienstbarkeit besteht oder nicht.
22. Juni 2020

Solaranlage als Besitzstörung: Recht hell!

Dass gegen lärmende Nachbarn erfolgreich gerichtlich vorgegangen werden kann, ist mittlerweile allgemein bekannt. Doch was, wenn Sie von der Beleuchtung des Nachbarn geblendet werden? Nach § 364 Abs 2 ABGB können Sie Einwirkungen vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück untersagen. Der Nachbar muss die Einwirkung unterlassen, wenn diese örtlich unüblich ist, das gewöhnliche Maß überschreitet und durch die Einwirkung die Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt wird.
14. Januar 2019

Schadenersatz für Silvesterraketen: Recht explosiv!

Zu Silvester haben drei Männer zusammen Silvesterraketen abgeschossen. Eine davon setzte die Thujenhecke des Nachbarn in Brand. Die Raketen waren nach dem Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet verboten. Das Verbot betrifft Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel  
7. November 2013

Kein Schadenersatz für Steinschlag

Der OGH hatte sich letzthin mit der Frage zu befassen, ob Steinschlag auf dem Nachbargrund zu einer Haftung des Grundeigentümers führt. Der Kläger hatte sein Haus unterhalb einer Felswand errichtet. Diese gehörte zum Waldgrundstück des Beklagten. Sie war zum Teil mit Buschwerk bewachsen und durch Verwitterung stellenweise aufgelockert. Es fielen Steinbrocken auf den Grund des klagenden Nachbarn.
30. Januar 2013

Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?

Eine Grundeigentümerin errichtete ein Haus und einen Weg. Dies führte dazu, dass das Oberflächenwasser in Richtung des Nachbarn abgeleitet wurde. Erst nach einiger Zeit errichtete der Nachbar dann eine Gartenmauer, die das Wasser an seiner Grenze stoppte. Dagegen wehrte sich die Grundeigentümerin und klagte.
22. April 2006

Dienstbarkeit bei Zwangsversteigerung

Nach der Exekutionsordnung muss eine Dienstbarkeit (zB ein Wegerecht) vom Ersteigerer eines Grundstückes nur dann übernommen werden, wenn die Dienstbarkeit rangmäßig vor allen Pfandrechten steht. Eine Pflicht zur Übernahme besteht auch dann, wenn die Dienstbarkeit zwar Pfandrechten nachgeht, allerdings im […]
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