4. Juni 2015
Eltern haften für Kinder

Haften Eltern für die Kinder?

Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz so jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Erst mit 14 wird eine Person deliktsfähig und muss für die von ihr verursachten Schäden selbst haften.
11. Mai 2015
Anonym

Beleidigung im Internet: Recht anonym?

In einer Zeitung wurde ein Interview eines Politikers veröffentlicht. Ein Leser beteiligte sich unter einem Nicknamen an der Diskussion und bezeichnete den Politiker als „einer der größten Verbrechers der Zweiten Republik“. Der Leserbrief wurde in der Internetausgabe der Tageszeitung veröffentlicht. Der Politiker fühlte sich in seiner Ehre beleidigt und verlangte die Löschung des Beitrages und die Bekanntgabe der Nutzerdaten des Leserbriefschreibers.
22. April 2015
Kühe auf Weide

Schadenersatz nach Kuhangriff?

Ein Landwirt hatte Warnschilder mit dem Text „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ angebracht. Trotzdem gingen ein Mann und eine Frau mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine durch die Weide. Sie wurden von Kühen angegriffen. Die Frau wurde verletzt und ging zu Gericht. Beide Unterinstanzen wiesen die Klage jedoch ab.
26. März 2015
Wasserleitung

Zur Erweiterung eines Leitungsrechtes

Das Recht, Wasser über einen fremden Grund zu leiten ist ein Dienstbarkeitsrecht. Ein solches darf nicht eigenmächtig ausgedehnt werden. Oft sind Wasserleitungsrechte ersessen worden. Dann gibt es keine Verträge, in denen der Inhalt des Rechtes klar definiert ist. Wenn eine solche Leitung geändert werden soll, ergibt sich die Frage, ob die Änderung zulässig ist.
7. November 2013
Schild Achtung Steinschlag

Kein Schadenersatz für Steinschlag

Der OGH hatte sich letzthin mit der Frage zu befassen, ob Steinschlag auf dem Nachbargrund zu einer Haftung des Grundeigentümers führt. Der Kläger hatte sein Haus unterhalb einer Felswand errichtet. Diese gehörte zum Waldgrundstück des Beklagten. Sie war zum Teil mit Buschwerk bewachsen und durch Verwitterung stellenweise aufgelockert. Es fielen Steinbrocken auf den Grund des klagenden Nachbarn.
28. Januar 2010
Junge Frau – Lärm – hält Ohren zu

Vermieter und Lärm: Recht laut!

Was gilt, wenn der Vermieter mit Lärm den Mieter stört? Unter welchen Umständen kann sich der Mieter wehren? In einem solchen Fall hat der OGH vor kurzem entschieden.  Der Kläger hat vom Beklagten ein Büro und eine Wohnung mitten in der Stadt gemietet.
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