Jüngst hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Schneeräum- bzw Streupflicht zu beschäftigen. Eine Frau war auf einer schneebedeckten Straße zu Fall gekommen. Diese war, wie schon in den Jahrzehnten davor, von der Gemeinde von Schnee geräumt worden. Allerdings hatten beide Anrainer die Straßenränder nicht gestreut. Die Fußgängerin war daher zur Straßenmitte hin ausgewichen, kam zu Sturz und verletzte sich. Keiner der Beklagten Anrainer wollte ihr Schmerzengeld bezahlen.