22. Juni 2020

Solaranlage als Besitzstörung: Recht hell!

Dass gegen lärmende Nachbarn erfolgreich gerichtlich vorgegangen werden kann, ist mittlerweile allgemein bekannt. Doch was, wenn Sie von der Beleuchtung des Nachbarn geblendet werden? Nach § 364 Abs 2 ABGB können Sie Einwirkungen vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück untersagen. Der Nachbar muss die Einwirkung unterlassen, wenn diese örtlich unüblich ist, das gewöhnliche Maß überschreitet und durch die Einwirkung die Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt wird.
9. Dezember 2019

Schneeräumung auf den Nachbargrund: Recht verschneit!

Der Winter steht bevor und damit die Frage, wohin mit dem gefallenen Schnee. Im letzten Winter hat es besonders stark geschneit und hat ein Nachbar Schnee auf den Grund des anderen geschleudert. Das Verhältnis der beiden war schon angespannt, weshalb der eine den anderen auf Unterlassung geklagt hat.
7. Oktober 2013

Unterlassungsanspruch gegen Taubenkot

Ein Wiener Hausbesitzer fühlte sich dadurch gestört, dass wilde Tauben durch ihren Kot seinen mit einem Taubennetz gesicherten Innenhof des Hauses verschmutzen. Die Tiere hielten sich an einem Gesims am Haus der Nachbarin auf, das unterhalb deren Dachgartens verläuft. Er behauptete, die Tauben würden durch den verwilderten Bewuchs auf dem Dachgarten angelockt, weil dieser einen idealen Aufenthaltsort biete.
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