Ein Landwirt veräußerte in den 1930er Jahren eine Liegenschaft an einen Käufer. Dieser zahlte nur einen Teil des Wertes des Grundes und überließ dem Landwirt das Recht, die Liegenschaft weiterhin zur Weide zu benützen. Allerdings wurde vereinbart, dass der Käufer gegen Zahlung des Restkaufpreises jederzeit die Ablöse des Weiderechtes verlangen könne.