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Verlegung von Wegerechten

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Ein Wegerecht gibt einem Grundstückseigentümer das Recht, ein fremdes Grundstück zu durchqueren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen. Wegerechte werden je nach Umfang auch Geh- und Fahrrechte genannt. Es ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung, die häufig bei abgelegenen Grundstücken oder Grundstücken ohne direkten Zugang zur öffentlichen Straße geschlossen wird.

Doch was passiert, wenn sich die Umstände ändern das ursprüngliche Wegerecht nicht mehr geeignet ist oder der Eigentümer das Grundstück anders nutzen möchte? Kann ein Wegerecht verlegt werden?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Wegerecht kann verlegt werden. Dies ist sogar gegen den Willen der Servitutsberechtigten möglich. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, um eine Unterlassungsklage zu vermeiden.

Verlegung mit Zustimmung der Berechtigten

Am einfachsten ist eine Verlegung mit der Zustimmung aller Beteiligten. Diese Einigung sollte schriftlich in Form eines Dienstbarkeitsvertrages festgehalten werden und alle Details des neuen Wegerechts umfassen, einschließlich der genauen Lage und Breite des neuen Weges.

Verlegung ohne Zustimmung der Berechtigten

Das Wegerecht kann unter bestimmten Voraussetzungenauch auch ohne die Zustimmung und sogar gegen den Willen der Eigentümer des berechtigten Grundstückes verlegt werden. Wichtig: Das Geh- und Fahrrecht darf nur vom Verpfichteten verlegt werden, also dem oder derjenigen, über deren Grund der Weg geht. Eine Verlegung durch den oder die Berechtigte:n ist nur mit Zustimmung der Verpflichteten möglich.

Hierbei muss beachtet werden, dass das verlegte Wegerecht nicht die Rechte der Berechtigten beeinträchtigen darf. Insbesondere darf der verlegte Weg die Nutzung des Wegerechtes nicht erheblich erschweren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wegerecht verlegt werden kann, aber nur unter bestimmten Bedingungen oder in Absprache mit dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Wenn alle erforderlichen Schritte unternommen werden, kann ein verlegtes Wegerecht dazu beitragen, den Zugang zu einem Grundstück zu verbessern und die Nutzung zu erleichtern.

Wenn Sie über ein Geh- und Fahrrecht verfügen und dieses verlegen möchten, oder Ihr Nachbar Ihr Wegrecht verlegt hat, beraten wir Sie gerne.

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Mag. Pius Schneider
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